Wir beraten Sie umfassend im Kontext von Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten in den USA oder im Falle der Anwendbarkeit einer amerikanischen Zivilprozessordnung (z.B. im Rahmen von Schiedsverfahren oder Third Party Discovery Verfahren). US-Verfahren sind i.d.R. komplexe Rechtsstreitigkeiten, die nach eigenen Regeln funktionieren. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Ihnen in jeder Prozessphase zur Seite zu stehen, um Ihnen eine Übersetzungs-, Entscheidungs- und Vermittlungshilfe zu sein.

  • Unsere Beratung stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine komplementäre Dienstleistung mit dem Ziel, US-amerikanische Rechtsstreitigkeiten

professioneller und damit erfolgreicher,

transparenter und

günstiger

zu führen.

  • Im Falle von Passivprozessen, d.h. wenn Sie oder Ihr Unternehmen in den USA Beklagter eines Rechtsstreits sind, unterstützen wir Sie bei allen anfallenden Entscheidungen.
    • Dies beinhaltet zunächst ein LitigFirstAid®-Paket, das Sie über den wesentlichen Inhalt der Klage und die Dauer des Rechtsstreits sowie eine erste Kostenschätzung und zwingende erste Schritte informiert. Die ersten Schritte setzen wir gemeinsam um. Das Paket enthält zudem Muster für erste Kommunikationsmaßnahmen.
    • Wir unterstützen Sie dann bei der Auswahl geeigneter Rechtsberater. Hierbei kann es sich um eine internationale Großkanzlei oder auch spezialisierte lokale Kanzleien in den USA handeln. Die Auswahl erfolgt anhand Ihrer Interessen und Anforderungen (Qualität, Reputation, Kosten, Kommunikation). Dabei bemühen wir uns anhand unserer Erfahrungen, Vergütungsmodelle zu vereinbaren, die im Ergebnis zu einem deutlich geringeren Aufwand führen als die unmittelbare Mandatierung von Großkanzleien. Auch der Rechtsmarkt in den USA ist hart umkämpft und Vergütungsmodelle sind verhandelbar.
    • Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie auch zwingend über interne Kommunikationsbeschränkungen und ggf. auch über Außenkommunikation nachdenken. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Formulierung einer internen Richtlinie als auch bei der Auswahl geeigneter Kommunikationsberater, falls erforderlich.
  • Weitere erhebliche Kostenfallen lauern in den den US-amerikanischen Prozessrechten eigentümlichen Beweiserhebungsverfahren (Discovery und Depositions). Meist entscheidet sich in dieser Phase, ob eine Klage erfolgreich ist oder abgewiesen wird. Entsprechend aufwändig wird hier agiert. Neben den Vorgaben der Gerichte an die Zurverfügungstellung von Daten sind auch zwingende Vorschriften der Heimatjurisdiktion zu beachten, z.B. die der DSGVO. Wir arbeiten seit langem mit Datenanbietern zusammen, die für eine günstige und den Grundsätzen der DSGVO genügende Datenbereitstellung stehen.
  • Schließlich kommt der Auswahl, Steuerung und Kosten sogenannter Sachverständiger (Experts) eine erhebliche Bedeutung zu, insbesondere bei der Bezifferung von Schäden.
  • Die meisten wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten in den USA enden irgendwann durch Mediation oder Vergleich. Die Vergleichssumme bemisst sich i.d.R. an den Erfolgssaussichten der Klage. Auch im Zuge der Anbahnung und Durchführung von Vergleichsgesprächen  gibt es eine gewisse Routine zu berücksichtigen, die beim Erwartungsmanagement zu beachten ist.
  • Wir behalten während des gesamten Rechtsstreits auch solche Dinge wie Rückstellungsbildung (zumindest für die Kosten) und die Kommunikation mit Ihren Gremien und Abschlussprüfern im Auge und unterstützen Sie hierbei.