Dienstleistungen

Was wir Ihnen bieten:

Wir beraten Sie umfassend im Kontext von Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten in den USA oder im Falle der Anwendbarkeit einer amerikanischen Zivilprozessordnung (z.B. im Rahmen von Schiedsverfahren oder Third Party Discovery Verfahren). Unsere Beratung stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine komplementäre Dienstleistung mit dem Ziel, US-amerikanische Rechtsstreitigkeiten „auf Augenhöhe“, d.h. professioneller und damit erfolgreicher, transparenter und günstiger zu führen:

Sollten Sie sich in der Rolle des Beklagen wiederfinden, bieten wir Ihnen Unterstützung für den gesamten Verlauf einer U.S.-Klage, d.h. von der ersten Reaktion auf die Klageschrift bis zur – erfolgreichen und kostengünstigsten –  Beendigung an.

Gerne unterstützen wir Sie auch in Ihrer Rolle als (potenzieller) Kläger bei der Identifizierung von Ansprüchen, der Finanzierung sowie Durchführung einer Klage in den USA. Im Falle einer erfolgreichen Klage unterstützen wir Sie gerne auch bei der Durchsetzung des Anspruchs im Vollstreckungsverfahren.

Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir unseren Mandanten bei der Auswahl der passenden Kanzlei, überzeugenden Sachverständigen und sonstiger erforderlicher Dienstleister sowie bei der Entwicklung von innovativen Gebührenvereinbarungen. Darüber hinaus unterstützen wir zu Beginn beim Aufgleisen eines Verfahrens, um unnötige und potentiell risikoerhöhende „Stockfehler“ zu vermeiden. Schließlich übernehmen wir gerne die weitere enge Begleitung samt periodischer Berichterstattung laufender U.S.-Klageverfahren insbesondere auch mit Fokus auf günstige Vergleichsmöglichkeiten sowie die Begleitung in außergerichtlichen oder gerichtlich angeordneten Vergleichsverhandlungen (Mediation). Zur Verfahrensbegleitung zählt für uns selbstverständlich auch das Kostenmonitoring externer Dienstleister (wie z.B. der Anwälte oder E-Discovery-Vendor) sowie die Unterstützung bei der Kommunikation mit Ihren Gremien und Wirtschaftsprüfern.

Warum uns beauftragen:

Erfahrungsgemäß sind deutsche Unternehmen mit den Eigenheiten des U.S.-Klageverfahrens nicht oder nur spärlich vertraut. Sie wenden sich also an die Ihnen bekannte internationale Rechtsanwaltskanzlei oder die Korrespondenzkanzlei Ihrer eigenen Rechtsberater. Das kann, muss aber nicht immer die beste Wahl sein. Auch wir arbeiten mit vielen global operierenden Wirtschaftskanzleien zusammen. Es mag jedoch nicht unbedingt die Kanzlei sein, die Ihnen in der konkreten Rechtssache am meisten weiterhilft. Zudem geben Sie damit vor allem die Kostenkontrolle zu großen Teilen aus der Hand. Zudem fehlt Ihnen ein Sparringspartner, der den Markt in den USA kennt und der – jenseits der rein rechtlichen Bewertung des Falles – ausschließlich in Ihrem Interesse handelt und Empfehlungen für Sie ausspricht.

Unser höchstes Gut ist dabei unsere Unabhängigkeit. Wir arbeiten nicht regelmäßig mit einer bestimmten Kanzlei oder mit bestimmten Dienstleistern zusammen, sondern suchen aus unserem Netzwerk oder darüber hinaus diejenigen heraus, die für Ihren Fall die beste Leistung zum vertretbaren Preis erbringen. Wir erhalten auch keinerlei Vergütung oder Rückvergütung von Anwaltskanzleien. Wir arbeiten nur in Ihrem Interesse.