Dienstleistungen für institutionelle Investoren

LitigAiD – Dienstleistungen für institutionelle Investoren

Im Zuge der zunehmenden Investment Stewardship Diskussion und der wachsenden Bedeutung von ESG-Prinzipien auch für europäische Asset Manager wird das Thema Litigation für Asset Manager zunehmend ein wesentlicher Erfolgs- und Risikofaktor sein. Für Asset Manager sind Klagen ein probates Mittel, um Missständen in Portfoliounternehmen zu begegnen, den Portfoliowert zu steigern und somit den Anforderungen an eine gute Compliance und Fund-Governance Rechnung zu tragen. Hierin liegt dementsprechend auch ein wesentliches Abgrenzungskriterium gegenüber lediglich passiv verwalteten Vermögensanlagen (wie z.B. ETFs). Einer aktiven Klagestrategie stehen die berechtigten Vorbehalte im Hinblick auf Kosten und Prozessrisiken gegenüber; gerade in den U.S.A. Diese Risiken sind jedoch beherrschbar. Hierfür bieten wir für Investoren in US-Wertpapiere maßgeschneiderte Beratungsleistungen an, die wir nachstehend kurz erläutern:

Sammelklagen in den USA. Wir erfahren von allen Sammelklagen, die in den USA eingereicht und zertifiziert werden und beobachten alle wesentlichen Vorgänge rund um Sammelklagen in den USA. Die Sammelklage ermöglicht es den geschädigten Aktionären ohne großen eigenen Aufwand einen bestehenden Schadensersatzanspruch geltend zu machen und damit – aus Sicht des Vermögensverwalters – den Vorwurf der Untätigkeit im Sinne einer guten Compliance oder Fund-Governance zu entkräften. Selbstverständlich hilft LitigAiD bei der Geltendmachung solcher Ansprüche sowie bei der Entscheidung, ob der Investor sich als sog. Lead Plaintiff in die Sammelklage einbringen möchte,.   Allerdings sind die erzielten Ergebnisse für den individuellen Anspruchsinhaber in der Regel vergleichsweise gering, im Vergleich zum erlittenen Schaden oft nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Unsere Erfahrung zeigt, dass geschädigten Investoren – – gerade bei höheren Schadenssummen – attraktive Alternativen zur Verfügung stehen.

Opt-Out Klagen in den USA. Bei großen Schäden sehr viel interessanter und lukrativer ist häufig der sog. Opt-out aus der Sammelklage, verbunden mit einer individuellen Geltendmachung der Ansprüche. Da hierbei keine abstrakten Schadenssummen in Rede stehen, sondern individuelle Schäden der Geschädigten, ist das Recovery-Potenzial ungleich höher. Entsprechend ist auch ein gewisses Engagement auf Seiten des Geschädigten notwendig, wobei auch hier ein Großteil der eine Klage stützenden Tatsachen bereits aus der Sammelklage bekannt ist und vom Geschädigten nur noch ein kausaler individueller Schadensnachweis erbracht werden muss, der sich im Wertpapierbereich häufig aber in dem Nachweis erschöpft, bestimmte Wertpapiere in bestimmten Zeiträumen gehalten zu haben. Bei einer entsprechenden Schadenshöhe haben wir bei LitigAiD mit Opt-out Klagen sehr gute Erfahrungen gemacht und betrachten sie als Königsweg, da einem vergleichsweise geringen Risiko und Aufwand ein großes Ertragspotenzial gegenübersteht. Für die meisten US-Klägerkanzleien ist eine Sammelklage die attraktivste Form der Rechtsverfolgung, da ihre Vergütung hier am höchsten ist. Deshalb werden sie die Möglichkeit des Opt-Outs regelmäßig unerwähnt lassen; oder sie sind ggf für eine Opt-Out-Klage konfligiert, da sie bereits einen Lead Plaintiff in einer Sammelklage vertreten. Um dieses Potential effektiv zu heben, ist es  daher von besonderer Bedeutung, den Markt zu monitoren und über ein Netzwerk von verschiedenen Kanzleien zu verfügen. Wir stehen in engem Austausch mit den wesentlichen Playern auf dem US-Litigation Markt und erfahren frühzeitig, welche Opt-Out Opportunitäten im Kontext bestehender Sammelklagen verfolgt werden, sodass wir zu jeder Zeit zum optimalen Vorgehen beraten können. In aller Regel erfolgt auch die Geltendmachung von Opt-Out Klagen auf Erfolgsbasis (Contingency), sodass keine Kostenrisiken bei den Klägern verbleiben.

Sonstige Individualklagen in den USA. Andere Individualklagen sind in diesem Kontext die Ausnahme, da nur sehr große individuelle Schadensvolumina eine Übernahme dieser Klagen auf Erfolgsbasis für US-Kanzleien attraktiv machen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn nur wenige Investoren bei großen Fondsinvestments oder Projekten geschädigt werden und ihre Ansprüche individuell oder gemeinsam gelten machen wollen.

Portoliomonitoring und Marktüberwachung. LitigAiD hat ein spezielles Portfolio-Monitoring für institutionelle Investoren entwickelt, denen häufig gar nicht bekannt ist, welche Möglichkeiten zur Portfoliooptimierung sich auf dem Rechtsweg bieten. Viele gerichtliche Auseinandersetzungen werden nicht publik oder allenfalls einer Fachöffentlichkeit bekannt. Gerade Wertpapierklagen werden fast immer unter der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit verglichen. Vor diesem Hintergrund bietet LitigAiD ein Monitoring des Gesamtportfolios an, bei dem die Portfoliobestände mit unserer Datenbasis zu US-Rechtsstreitigkeiten laufend abgeglichen und auf potenzielle Klagen hingewiesen wird. Für unsere Datenbasis überwachen wir die öffentlichen Einträge aller Staats- und Bundesgerichte in den USA und arbeiten mit den renommiertesten US-Klägeranwälten zusammen, um interessante Opt-Out Möglichkeiten oder Individualklagen frühzeitig identifizieren zu können. LitigAiD (in Kooperation mit seinen Partnerkanzleien) stellt jedem Investor einen auf sein Portfolio maßgeschneiderten Report über laufende Klagen, Vergleiche und Klagemöglichkeiten monatlich zur Verfügung. Das Monitoring stellt somit sicher und kann entsprechend auch als Nachweis verwendet werden, dass Asset Manager ihrer Vermögensbetreuungspflicht (und sei es auch nur durch die Teilnahme an Vergleichen aus Sammelklagen) nachkommen. Neben dem ganz wesentlichen US-Markt werden von uns auch die für Kollektivklagen relevantesten Länder im Monitoring mit abgedeckt, so z.B. Deutschland, U.K., Kanada und Australien. Anstelle des kostenlosen Portfolio-Monitoring bietet LitigAiD gerne auch an, Sie über attraktive Opt-Out Klagen  weiterhinlaufend zu informieren.

Klagen in Deutschland – KapMuG. US-Kanzleien vertreten oft große US-Fonds (häufig Pension Funds) und verfolgen Fehlentwicklungen in deren globalen Portfolios. Daher ist es auch oft anzutreffen, dass namhafte US-Kanzleien sich mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Europa, zB in Deutschland mit KapMuG-Verfahren, beschäftigen und unter Zuhilfenahme lokaler Anwaltskanzleien die entsprechenden Ansprüche geltend machen. Insbesondere aus Kostengesichtspunkten kann es sich für europäische Geschädigte/Investoren anbieten, sich diesem Vorgehen anzuschließen, da die US-Kanzleien derartige Klagen auf Erfolgsbasis (und damit ohne Kostenrisiko für den Investor) führen. Einige der bekannten US-Klägerkanzleien können Prozesse aus Eigenmitteln finanzieren und sind dadurch in der Lage eine Erfolgsbeteiligung anzubieten, die in der Regel deutlich günstiger ist, als die Finanzierung über die auf höhere Renditen abzielenden  Prozessfinanzierer (die iÜ auch die einschlägigen deutschen Kanzleien nutzen), mit dem Ergebnis eines höheren Nettoertrags für den Geschädigten/Investor.